top of page

KOSTENÜBERNAHME
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
In den meisten Fällen werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen übernommen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. So kann sich beispielsweise die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen unterscheiden sowie die Höhe eines möglichen Eigenanteils. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Ihrem Kostenträger über die jeweiligen Rahmenbedingungen der Kostenübernahme. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt je Therapiestunde (50 Minuten) gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
SELBSTZAHLER UND SELBSTZAHLERINNEN
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie oder psychologische Beratung selbst zu tragen. In diesem Fall informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten. Eine selbst finanzierte Psychotherapie kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung planen. Da keine Abrechnung über die Krankenversicherung erfolgt, werden keine Informationen über die Behandlung an z. B. Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übermittelt. Die Abrechnung erfolgt auch für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Das Honorar für eine Psychotherapie kann als sogenannte Gesundheitsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
BEIHILFE
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie in der Regel anteilig durch die Beihilfestelle sowie die private Krankenversicherung übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen beihilferechtlichen Vorgaben und Ihrem Versicherungsvertrag.
GESETZLICH VERSICHERTE
Bei gesetzlich Versicherten kann die Finanzierung über das Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Dieses Verfahren kommt in Betracht, wenn nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen verfügbar ist. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um die Voraussetzungen und den Ablauf zu klären. Bei Bedarf unterstütze ich Sie in diesem Prozess gerne.
bottom of page
