
KOSTENÜBERNAHME

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
In den meisten Fällen werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen übernommen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. So kann sich beispielsweise die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen unterscheiden sowie die Höhe eines möglichen Eigenanteils. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung und offene Fragen zur Kostenübernahme zu klären. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Bei gesetzlich Versicherten kann die Finanzierung über das Kostenerstattungsverfahren erfolgen.
BEIHILFE
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie in der Regel von Ihrer zuständigen Beihilfestelle übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften und ist üblicherweise unkompliziert möglich.
SELBSTZAHLER UND SELBSTZAHLERINNEN
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie oder psychologische Beratung selbst zu tragen. In diesem Fall informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten. Eine selbst finanzierte Psychotherapie kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung planen. Da keine Abrechnung über die Krankenversicherung erfolgt, werden keine Informationen über die Behandlung an z. B. Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übermittelt. Die Abrechnung erfolgt auch für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
VERSICHERTE IN LUXEMBURG (CNS)
Wenn Sie in Luxemburg gesetzlich krankenversichert sind, kann eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis unter bestimmten Voraussetzungen von der CNS (Caisse Nationale de Santé) erstattet werden. Da die Regelungen im Einzelfall unterschiedlich sein können, empfehle ich Ihnen, die Voraussetzungen vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.